Allgemeine Geschäftsbedingungen LifeGoods Group B.V.
1. Definitionen
Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Verbraucher: der Kunde, der eine natürliche Person ist und nicht zu Zwecken handelt, die seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Tag: Kalendertag.
Digitale Inhalte: Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.
Dauervertrag: ein Vertrag, der auf die regelmäßige Lieferung von Waren, Dienstleistungen und/oder digitalen Inhalten über einen bestimmten Zeitraum gerichtet ist.
Dauerhafter Datenträger: jedes Instrument – einschließlich E-Mail –, das es dem Verbraucher oder Unternehmer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für eine dem Zweck der Informationen angemessene Dauer später eingesehen oder genutzt werden können und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.
Widerrufsrecht: die Möglichkeit für den Verbraucher, innerhalb der Widerrufsfrist vom Fernabsatzvertrag Abstand zu nehmen.
Unternehmer: die natürliche oder juristische Person, die Produkte, (Zugang zu) digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen im Fernabsatz an Verbraucher anbietet, in diesem Fall die LifeGoods Group B.V.
Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen der LifeGoods Group B.V. und dem Kunden im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei bis zum Vertragsschluss ausschließlich oder teilweise eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet werden.
Muster-Widerrufsformular: das in Anhang I dieser Bedingungen enthaltene europäische Muster-Widerrufsformular.
Fernkommunikationstechnik: Mittel, das zum Abschluss eines Vertrages verwendet werden kann, ohne dass Verbraucher und Unternehmer gleichzeitig im selben Raum zusammengekommen sein müssen.
2. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge der LifeGoods Group B.V. (Handelsregisternummer 55693385), handelnd unter den Namen Auronic, KitchenBrothers, LifeGoods, TRVLMORE, MOA und Fibershirts, sowie für Kunden, auf die die LifeGoods Group B.V. diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes von den Parteien vereinbart wurde.
Die vorliegenden Bedingungen gelten ebenfalls für Verträge mit der LifeGoods Group B.V., für deren Durchführung die LifeGoods Group B.V. Dritte beiziehen muss.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls für die Mitarbeiter der LifeGoods Group B.V. und deren Geschäftsführung verfasst.
Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder vernichtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. Die LifeGoods Group B.V. und der Kunde werden sich in diesem Fall beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder vernichteten Bestimmungen ersetzen und dabei dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich entsprechen.
Bestehen Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen zu erfolgen.
Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Geiste dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten.
Wenn die LifeGoods Group B.V. nicht ständig die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass die LifeGoods Group B.V. in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die pünktliche Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Vor Abschluss des Fernabsatzvertrages wird dem Verbraucher der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies vernünftigerweise nicht möglich sein, wird die LifeGoods Group B.V. vor Abschluss des Fernabsatzvertrages angeben, auf welche Weise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der LifeGoods Group B.V. eingesehen werden können und dass sie auf Verlangen des Verbrauchers so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
Wird der Fernabsatzvertrag elektronisch geschlossen, kann abweichend vom vorigen Absatz und vor Abschluss des Fernabsatzvertrages der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er vom Verbraucher auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Sollte dies vernünftigerweise nicht möglich sein, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrages angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können und dass sie auf Verlangen des Verbrauchers auf elektronischem Wege oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.
3. Angebote und Offerten
Alle Offerten und Angebote der LifeGoods Group B.V. sind unverbindlich, es sei denn, in der Offerte ist eine Annahmefrist gesetzt. Eine Offerte oder ein Angebot erlischt, wenn das Produkt, auf das sich die Offerte oder das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
Die LifeGoods Group B.V. kann nicht an ihre Offerten oder Angebote gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass die Offerten oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
Die in einer Offerte oder einem Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive MwSt. und anderer behördlicher Abgaben sowie etwaiger im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthalt-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist die LifeGoods Group B.V. nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, die LifeGoods Group B.V. gibt etwas anderes an.
Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet die LifeGoods Group B.V. nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags oder zur teilweisen Lieferung von Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
4. Vertragsdauer; Lieferfristen, Durchführung und Änderung des Vertrages
Der Vertrag zwischen der LifeGoods Group B.V. und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Natur des Vertrages nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Ist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben, so ist dies niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde die LifeGoods Group B.V. daher schriftlich in Verzug setzen. Der LifeGoods Group B.V. ist dabei eine angemessene Frist einzuräumen, um den Vertrag dennoch zu erfüllen.
Benötigt die LifeGoods Group B.V. Daten vom Kunden für die Durchführung des Vertrages, beginnt die Ausführungsfrist nicht früher als nachdem der Kunde diese der LifeGoods Group B.V. richtig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
Die Lieferung erfolgt ab Werk der LifeGoods Group B.V., sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Kunde die Abnahme oder unterlässt er die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, die Waren auf Rechnung und Risiko des Kunden zu lagern.
Die LifeGoods Group B.V. hat das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
Die LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, kann die LifeGoods Group B.V. die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, aufschieben, bis der Kunde seine (finanziellen) Verpflichtungen in Bezug auf die vorangegangene(n) Phase(n) erfüllt hat.
Erweist sich während der Durchführung des Vertrages, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung notwendig ist, diesen zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen zur Anpassung des Vertrages übergehen. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrages, sei es auf Wunsch oder Anweisung des Kunden, der zuständigen Behörden usw., geändert wird und der Vertrag dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht geändert wird, kann dies auch Konsequenzen für das ursprünglich Vereinbarte haben. Dadurch kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder gesenkt werden. Die LifeGoods Group B.V. wird dazu nach Möglichkeit vorab einen Kostenvoranschlag abgeben. Durch eine Änderung des Vertrages kann außerdem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit einer Vertragsänderung, einschließlich der Änderung von Preis und Ausführungsfrist.
Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, diese erst auszuführen, nachdem die innerhalb der LifeGoods Group B.V. zuständige Person ihr Einverständnis gegeben hat und der Kunde dem für die Ausführung angegebenen Preis und anderen Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich des dann festzulegenden Zeitpunkts für die Durchführung. Die nicht oder nicht sofortige Durchführung des geänderten Vertrages stellt keine Vertragsverletzung der LifeGoods Group B.V. dar und ist für den Kunden auch kein Grund, den Vertrag zu kündigen. Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann die LifeGoods Group B.V. ein Ersuchen zur Änderung des Vertrages ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen beispielsweise für die in diesem Rahmen zu verrichtenden Arbeiten oder zu liefernden Waren haben könnte.
Sollte der Kunde bei der ordnungsgemäßen Erfüllung dessen, wozu er gegenüber der LifeGoods Group B.V. verpflichtet ist, in Verzug geraten, haftet der Kunde für alle Schäden (einschließlich Kosten), die aufseiten der LifeGoods Group B.V. direkt oder indirekt dadurch entstehen.
Wenn die LifeGoods Group B.V. mit dem Kunden einen Festpreis vereinbart, ist die LifeGoods Group B.V. dennoch jederzeit berechtigt, diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Kunde in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung kraft Gesetzes oder Verordnung resultiert oder ihre Ursache in einem Anstieg der Preise für Rohstoffe, Löhne usw. oder in anderen Gründen findet, die bei Vertragsschluss redlicherweise nicht vorhersehbar waren.
Wenn die Preissteigerung, außer infolge einer Vertragsänderung, mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgt, ist ausschließlich der Kunde, der sich auf Titel 5 Abschnitt 3 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, die LifeGoods Group B.V. ist dann doch bereit, den Vertrag auf Basis des ursprünglich Vereinbarten auszuführen, oder wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder einer der LifeGoods Group B.V. obliegenden Verpflichtung kraft Gesetzes resultiert oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.
Kommt der Vertrag auf elektronischem Wege zustande, trifft die LifeGoods Group B.V. angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Web-Umgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird die LifeGoods Group B.V. dazu angemessene Sicherheitsmaßnahmen beachten.
Die LifeGoods Group B.V. wird im Falle eines Fernabsatzvertrages spätestens bei der Lieferung des Produkts, der Dienstleistung oder des digitalen Inhalts an den Verbraucher die folgenden Informationen schriftlich oder so mitsenden, dass diese vom Verbraucher auf zugängliche Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können:
a. die Besucheranschrift der Niederlassung der LifeGoods Group B.V., an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann;
b. die Bedingungen, unter denen und die Art und Weise, wie der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine deutliche Mitteilung über den Ausschluss des Widerrufsrechts;
c. Informationen über Garantien und bestehenden Kundendienst nach dem Kauf;
d. den Preis einschließlich aller Steuern des Produkts, der Dienstleistung oder des digitalen Inhalts; sofern anwendbar die Lieferkosten; und die Art der Zahlung, Lieferung oder Durchführung des Fernabsatzvertrages;
e. die Voraussetzungen für die Kündigung des Vertrages, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder unbefristet ist;
f. falls dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, das Muster-Widerrufsformular.
Im Falle eines Dauergeschäfts gilt die Bestimmung des vorigen Absatzes nur für die erste Lieferung.
5. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrages
Die LifeGoods Group B.V. ist befugt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
der LifeGoods Group B.V. nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zu der Befrüchtung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
der Kunde bei Vertragsschluss aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
Wenn durch die Verzögerung aufseiten des Kunden der LifeGoods Group B.V. nicht länger zugemutet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Ferner ist die LifeGoods Group B.V. befugt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn sonst Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages der LifeGoods Group B.V. redlicherweise nicht zugemutet werden kann.
Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen der LifeGoods Group B.V. gegen den Kunden sofort fällig. Wenn die LifeGoods Group B.V. die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
Wenn die LifeGoods Group B.V. zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, ist sie in keiner Weise verpflichtet, für dadurch entstandene Schäden oder Kosten aufzukommen.
Wenn die Auflösung dem Kunden zuzurechnen ist, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, Ersatz des Schadens, einschließlich der direkt und indirekt entstandenen Kosten, zu verlangen.
Wenn der Kunde seine aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht erfüllt und diese Nichterfüllung eine Auflösung rechtfertigt, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne jegliche Verpflichtung ihrerseits zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung, während der Kunde aufgrund der Vertragsverletzung sehr wohl zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
Im Falle einer Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschub und/oder Konkurses, einer Pfändung – sofern die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde – zulasten des Kunden, einer Schuldensanierung oder eines anderen Umstands, durch den der Kunde nicht länger frei über sein Vermögen verfügen kann, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug und es steht der LifeGoods Group B.V. frei, den Vertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder aufzulösen bzw. die Bestellung oder den Vertrag zu annullieren, ohne jegliche Verpflichtung ihrerseits zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung. Die Forderungen der LifeGoods Group B.V. gegen den Kunden sind in diesem Fall sofort fällig.
Wenn der Kunde eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise annulliert, werden die dafür bestellten oder vorbereiteten Waren, zuzüglich etwaiger An-, Abfuhr- und Lieferkosten sowie der für die Durchführung des Vertrages reservierten Arbeitszeit, dem Kunden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Der Kunde, der Verbraucher ist, kann einen Fernabsatzvertrag über den Kauf eines Produkts während einer Widerrufsfrist von 6 Monate ohne Angabe von Gründen auflösen. Die LifeGoods Group B.V. darf den Verbraucher nach dem Grund des Widerrufs fragen, ihn jedoch nicht zur Angabe von Gründen verpflichten.
Die in Absatz 1 genannte Widerrufsfrist beginnt am Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vorab vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
wenn der Verbraucher in derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Die LifeGoods Group B.V. darf, sofern sie den Verbraucher vorab klar über den Bestellprozess informiert hat, eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten verweigern;
wenn die Lieferung eines Produkts aus verschiedenen Teilsendungen oder Stücken besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;
bei Verträgen zur regelmäßigen Lieferung von Produkten über einen bestimmten Zeitraum: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das erste Produkt erhalten hat.
7. Verpflichtungen des Verbrauchers während der Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen
Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der notwendig ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Der Grundsatz dabei ist, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und inspizieren darf, wie er es in einem Ladengeschäft tun dürfte. Ein Widerrufsersuchen wird von der LifeGoods Group B.V. nicht akzeptiert, wenn sich herausstellt, dass die von ihr gelieferten Produkte vom Verbraucher bereits bearbeitet und/oder beschädigt wurden.
Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, die die Folge eines Umgangs mit dem Produkt ist, der über das in Absatz 1 Zulässige hinausgeht.
Der Verbraucher haftet nicht für eine Wertminderung des Produkts, wenn die LifeGoods Group B.V. ihm nicht vor oder bei Abschluss des Vertrages alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht erteilt hat.
8. Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen durch den Verbraucher und Kosten
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, teilt er dies innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise der LifeGoods Group B.V. mit.
So schnell wie möglich, aber innerhalb von 6 Monate ab dem Tag, der auf die in Absatz 1 genannte Mitteilung folgt, sendet der Verbraucher das Produkt zurück oder übergibt es (einem Bevollmächtigten der) LifeGoods Group B.V. Dies ist nicht erforderlich, wenn die LifeGoods Group B.V. angeboten hat, das Produkt selbst abzuholen. Der Verbraucher hat die Rücksendefrist in jedem Fall eingehalten, wenn er das Produkt vor Ablauf der Widerrufsfrist zurücksendet.
Der Verbraucher sendet das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, wenn redlicherweise möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung sowie gemäß den von der LifeGoods Group B.V. erteilten angemessenen und klaren Anweisungen.
Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts. Wenn die LifeGoods Group B.V. nicht mitgeteilt hat, dass der Verbraucher diese Kosten zu tragen hat, oder wenn die LifeGoods Group B.V. angibt, die Kosten selbst zu tragen, muss der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung nicht tragen.
9. Verpflichtungen der LifeGoods Group B.V. bei Widerruf von Fernabsatzverträgen
Wenn die LifeGoods Group B.V. die Mitteilung des Widerrufs durch den Verbraucher auf elektronischem Wege ermöglicht, sendet sie nach Erhalt dieser Mitteilung unverzüglich eine Empfangsbestätigung.
Die LifeGoods Group B.V. erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, einschließlich etwaiger Lieferkosten, die von der LifeGoods Group B.V. für das zurückgesandte Produkt in Rechnung gestellt wurden, unverzüglich, jedoch innerhalb von 6 Monate nach dem Tag, an dem der Verbraucher ihr den Widerruf mitteilt. Sofern die LifeGoods Group B.V. nicht anbietet, das Produkt selbst abzuholen, darf sie mit der Rückzahlung warten, bis sie das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Die LifeGoods Group B.V. verwendet für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
10. Höhere Gewalt
Die LifeGoods Group B.V. ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden verpflichtet, wenn sie daran infolge eines Umstands gehindert wird, den sie nicht zu verschulden hat und der weder kraft Gesetzes, eines Rechtsgeschäfts noch nach herrschender Verkehrsanschauung zu ihren Lasten geht.
Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was diesbezüglich in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorgesehen oder unvorhergesehen, auf die die LifeGoods Group B.V. keinen Einfluss ausüben kann, durch die die LifeGoods Group B.V. jedoch nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks im Betrieb der LifeGoods Group B.V. oder bei Dritten eingeschlossen. Die LifeGoods Group B.V. hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem die LifeGoods Group B.V. ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
Die LifeGoods Group B.V. kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.
Soweit die LifeGoods Group B.V. zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
11. Zahlung und Inkassokosten
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von der LifeGoods Group B.V. anzugebende Weise in der Währung, in der fakturiert wurde, zu erfolgen, sofern nicht schriftlich etwas anderes von der LifeGoods Group B.V. angegeben wurde. Die LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.
Wenn der Kunde mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug bleibt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in welchem Fall die gesetzlichen Zinsen geschuldet sind. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Begleichung des vollständig geschuldeten Betrags berechnet.
Die LifeGoods Group B.V. hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen in erster Linie auf die Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen anzurechnen.
Die LifeGoods Group B.V. kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zurechnung der Zahlung angibt. Die LifeGoods Group B.V. kann die vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen, wenn dabei nicht gleichzeitig die fälligen und laufenden Zinsen sowie Inkassokosten beglichen werden.
Der Kunde ist niemals zur Verrechnung des von ihm an die LifeGoods Group B.V. Geschuldeten berechtigt.
Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde, dem kein Rechtsbehelf nach Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 Buch 6 BW) zusteht, ist ebenfalls nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder säumig ist, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der außergerichtlichen Befriedigung zulasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf Basis dessen berechnet, was in der niederländischen Inkassopraxis üblich ist. Wenn die LifeGoods Group B.V. jedoch in Bezug auf einen Kunden, der kein Verbraucher ist, höhere Kosten für das Inkasso aufgewendet hat, die redlicherweise notwendig waren, kommen die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Erstattung in Betracht. Der Kunde schuldet auf die fälligen außergerichtlichen Inkassokosten ebenfalls die gesetzlichen (Handels-)Zinsen.
12. Eigentumsvorbehalt
Alle von der LifeGoods Group B.V. im Rahmen des Vertrages gelieferten Waren bleiben Eigentum der LifeGoods Group B.V., bis der Kunde alle Verpflichtungen aus allen mit der LifeGoods Group B.V. abgeschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
Von der LifeGoods Group B.V. gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft werden, es sei denn, der Verkauf erfolgt im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden. Die gelieferten Waren dürfen jedoch niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht befugt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Diese Bestimmung hat sachenrechtliche Wirkung.
Der Kunde hat stets alles zu tun, was redlicherweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte der LifeGoods Group B.V. zu sichern.
Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugreifen bzw. Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, die LifeGoods Group B.V. unverzüglich darüber zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen der LifeGoods Group B.V. zur Einsicht vorzulegen. Bei einer etwaigen Auszahlung der Versicherung steht die Entschädigung der LifeGoods Group B.V. zu. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde gegenüber der LifeGoods Group B.V. im Voraus dazu, an allem mitzuwirken, was in diesem Rahmen notwendig oder wünschenswert sein könnte.
Für den Fall, dass die LifeGoods Group B.V. ihre in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde der LifeGoods Group B.V. und von der LifeGoods Group B.V. zu benennenden Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der LifeGoods Group B.V. befindet, und diese Waren zurückzunehmen.
13. Garantien, Untersuchung und Reklamationen, Verjährungsfrist
Die von der LifeGoods Group B.V. zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung redlicherweise gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Waren, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Gebrauch außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst prüfen, ob der Gebrauch dort geeignet ist und den dort geltenden Bedingungen entspricht. Die LifeGoods Group B.V. kann in diesem Fall andere Garantie- und sonstigen Bedingungen für die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Lieferung, es sei denn, aus der Natur des Gelieferten ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Betrifft die von der LifeGoods Group B.V. gewährte Garantie eine Ware, die von einem Dritten produziert wurde, ist die Garantie auf diejenige beschränkt, die vom Produzenten der Ware gewährt wird, sofern nicht anders angegeben.
Jede Form von Garantie erlischt, wenn ein Mangel infolge von unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch, unsachgemäßer Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder Dritte entstanden ist oder wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der LifeGoods Group B.V. Änderungen an der Ware vorgenommen oder dies versucht haben, andere Gegenstände daran befestigt wurden, die nicht daran befestigt werden sollten, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise ver- oder bearbeitet wurden. Der Kunde hat ebenfalls keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist, auf die die LifeGoods Group B.V. keinen Einfluss hat, einschließlich Wetterbedingungen (wie zum Beispiel extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
Der Kunde ist verpflichtet, das Gelieferte unmittelbar in dem Moment zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen), in dem die Waren ihm zur Verfügung gestellt werden bzw. die betreffenden Arbeiten ausgeführt wurden. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob Qualität und/oder Quantität des Gelieferten mit dem Vereinbarten übereinstimmen. Etwaige sichtbare Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich der LifeGoods Group B.V. gemeldet werden. Etwaige nicht sichtbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich der LifeGoods Group B.V. gemeldet werden. Die Meldung muss eine so detailliert wie mögliche Beschreibung des Mangels enthalten, damit die LifeGoods Group B.V. in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Der Kunde hat der LifeGoods Group B.V. die Gelegenheit zu geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).
Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn sich das Gelieferte nicht mehr im Originalzustand befindet, wie zum Beispiel Produkte, die bereits verarbeitet oder bearbeitet wurden.
Wenn der Kunde, der kein Verbraucher ist, rechtzeitig reklamiert, setzt dies seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Zahlung der übrigen bestellten Waren verpflichtet.
Wenn ein Mangel im Sinne von Absatz 4 erst später gemeldet wird, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatz oder Entschädigung.
Steht fest, dass eine Ware mangelhaft ist und wurde diesbezüglich rechtzeitig reklamiert, wird die LifeGoods Group B.V. die mangelhafte Ware innerhalb angemessener Frist nach Rückerhalt bzw., wenn eine Rücksendung redlicherweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung über den Mangel durch den Kunden, nach Wahl der LifeGoods Group B.V. ersetzen oder für deren Nachbesserung sorgen oder dem Kunden eine Ersatzvergütung leisten. Im Falle eines Ersatzes ist der Kunde verpflichtet, die ersetzte Ware an die LifeGoods Group B.V. zurückzusenden und das Eigentum daran auf die LifeGoods Group B.V. zu übertragen, es sei denn, die LifeGoods Group B.V. gibt etwas anderes an.
Steht fest, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten aufseiten der LifeGoods Group B.V., in vollem Umfang zulasten des Kunden.
Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für Nachbesserung oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegenüber der LifeGoods Group B.V. und den von der LifeGoods Group B.V. bei der Durchführung eines Vertrages einbezogenen Dritten ein Jahr.
14. Haftung
Sollte die LifeGoods Group B.V. haftbar sein, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung Geregelte beschränkt.
Die LifeGoods Group B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass die LifeGoods Group B.V. von unrichtigen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist, die vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
Sollte die LifeGoods Group B.V. für irgendeinen Schaden haftbar sein, ist die Haftung der LifeGoods Group B.V. auf maximal das Zweifache des Rechnungswertes der Bestellung begrenzt, zumindest auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.
Die Haftung der LifeGoods Group B.V. ist in jedem Fall stets auf den Betrag der Auszahlung ihres Versicherers im jeweiligen Fall begrenzt.
Die LifeGoods Group B.V. haftet ausschließlich für direkte Schäden.
Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens verstanden, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, etwaige angemessene Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung der LifeGoods Group B.V. dem Vertrag entsprechen zu lassen, soweit diese der LifeGoods Group B.V. zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
Die LifeGoods Group B.V. haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der LifeGoods Group B.V. oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
15. Gefahrenübergang
Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Waren in die Gewalt des Kunden oder eines vom Kunden benannten Dritten gebracht werden.
Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Risiko der LifeGoods Group B.V., es sei denn, der Kunde schaltet auf eigene Rechnung einen Beförderer ein. In diesem Fall geht das in Absatz 1 dieses Artikels genannte Risiko in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Waren in die Gewalt des Beförderers übergeben wurden.
16. Freistellung
Der Kunde stellt die LifeGoods Group B.V. von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden und deren Ursache anderen als der LifeGoods Group B.V. zuzurechnen ist.
Sollte die LifeGoods Group B.V. aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die LifeGoods Group B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Sollte der Kunde es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist die LifeGoods Group B.V. berechtigt, ohne Inverzugsetzung selbst dazu überzugehen. Alle Kosten und Schäden aufseiten der LifeGoods Group B.V. und Dritter, die dadurch entstehen, gehen in vollem Umfang auf Rechnung und Risiko des Kunden.
17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen die LifeGoods Group B.V. beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die am Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der LifeGoods Group B.V., es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Dennoch hat die LifeGoods Group B.V. das Recht, den Rechtsstreit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie sich bis zum Äußersten bemüht haben, eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.
18. Fundstelle und Änderung der Bedingungen
Es gilt stets die Fassung, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit der LifeGoods Group B.V. galt.
Die LifeGoods Group B.V. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überarbeiten und zu ändern.
Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgebend für deren Auslegung.